BAFA Förderung vom Fensterbauer für Kerpen & Rhein-Erft Kreis

Sich für die Norff GmbH bei der Wahl neuer Fenster und Türen zu entscheiden, bringt Ihnen als Bauherrn zahlreiche Vorteile. Nicht nur, weil wir als Meisterfachbetrieb jahrelange Erfahrung, eine vielfältige und qualitativ hochwertige Produktpalette sowie einen erstklassigen Service garantieren, sondern auch, weil wir uns zusätzlich um die komplexe energetische Sanierung Ihrer Fenster und Türen kümmern.

Warum überhaupt sanieren?

Ganz einfach, alte Fenster und Türen können richtige Energieräuber sein. Sie sorgen dafür, dass die gesammelte kostbare Wärme aus dem Innenraum nach außen entweicht und somit den Verbrauch und die damit verbundenen Kosten erhöht. Eine Modernisierung schafft hier schnell Abhilfe. Was viele außerdem nicht wissen – energetische Maßnahmen werden vom Staat erheblich gefördert! Wir sorgen hierbei für einen reibungslosen Ablauf!

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Was das konkret bedeutet:

Aktuell bekommen Sie mit dem Austausch Ihrer alten Fenster und Türen eine staatliche Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von 15%.

Hier hört es aber nicht auf!

Mit der Begleitung eines qualifizierten Energieberaters und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gibt es seit dem 1. Januar 2021 auch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Zuschuss von 5% zu erhalten. Das heißt, sie erhalten insgesamt 20% Förderung auf jede Ihrer Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung!
 

Hier ergibt sich Ihr Vorteil als Norff-Kunde:

Wir sind der erste Fenster- und Türen-Fachbetrieb im Kerpener Raum und Umgebung, der mit einem solchen Energie-Effizienz-Experten und zugelassenen BAFA-Berater zusammenarbeitet. Dadurch können wir Ihnen einen optimalen Rundum-Service bieten – in Sachen Austausch alter Fenster oder Türen UND Förderung! Und das Beste ist: Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf!

Von der Beratung und Planung über den komplexen Vorgang der Förderung bis hin zum Einbau Ihrer neuen Fenster und Türen! – Fachhandwerker + zertifizierter BAFA-Berater – Für Sie bedeutet dieser praktische 2in1-Service:

Unser Service – ein Komplettpaket

Eines unserer Highlights ist unser firmeneigenes Montageteam, das für einen ebenso sauberen wie fachgerechten Einbau sorgt. Denn nur so können unsere hochwertigen Haustüren in vollem Maße all Ihre Vorzüge zur Geltung bringen. Unser Einzugsbereich erstreckt sich auf Kerpen, Bergheim, Frechen, Pulheim, Erftstadt sowie selbstverständlich auch auf alle angrenzenden Regionen außerhalb des Rhein-Erft-Kreises. Neugierig geworden? Dann freuen wir uns, wenn Sie unser Video starten oder am besten gleich persönlich vorbeikommen. Lassen Sie sich von unserer Haustüren-Ausstellung inspirieren und sammeln Sie neue Ideen für Ihr Zuhause. Unsere Haustüren in Kerpen stehen Ihnen immer offen!

  • Kein aufwendiger Papierkram – unser Partner und BAFA-Berater übernimmt die Antragsstellung und -abwicklung
  • Kein Vermittlungsaufwand zwischen mehreren Firmen und Anlaufstellen (Handwerksfirma, BAFA-Berater etc.)
  • Keine mühsame Suche nach einem zertifizierten Energieberater
  • Unkompliziert Geld sparen
 

Erster Türen- und Fensterfachbetrieb in Kerpen mit BAFA-Berater als Kooperationspartner

Mit dem neuen Förderprogramm der BAFA, der sogenannten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gibt es auch seit kurzem eine Zusatzqualifizierung, die Energieberater*innen dazu befähigt, einen anerkannten Sanierungsfahrplan zu erstellen, mit dem Sie als Bauherr die 5%– Bundesförderung erhalten. ISFP-Bonus von 5% nur durch BAFA-Berater Den Zuschuss von 5% gibt es also nur, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) für Ihre energetischen Maßnahmen von einem zugelassenen BAFA-Berater erstellt wurde.

Aber was genau ist dieser individuelle Sanierungsfahrplan?

Es handelt sich dabei um eine fundierte Einschätzung und Zusammenfassung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie und den daraus resultierenden möglichen Optionen für eine entsprechende energetische Modernisierung. Energieberater*innen dokumentieren mit dem individuellen Sanierungsfahrplan auf verständliche Weise den Ist-Zustand und damit die Ausganglage des Gebäudes und empfehlen potenzielle Maßnahmenpakte für künftige Sanierungsschritte, samt der voraussichtlichen Kosten und möglichen Förderungen. Allerdings haben noch nicht viele Energieberater*innen die Zulassung als BAFA-Berater*in.

Warum BAFA-geförderte Fenster und Türen einbauen?

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurde auch die energetische Gebäudeförderung in Deutschland neu aufgesetzt, um einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu leisten.
Das weiterentwickelte Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), dessen Umsetzung der Förderinstitute BAFA und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) obliegt, zeichnet sich insbesondere durch die Verbindung der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien aus.

Das Ziel besteht hier darin, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz attraktiver zu gestalten und somit einen höheren Anreiz für Bauherrn zu schaffen, entsprechende energetische Maßnahmen umzusetzen. Daher ersetzt die BEG vier bestehende Förderprogramme durch ein einziges, sodass künftig nur noch ein Antrag ausreicht, um alle Förderangebote wahrnehmen zu können.

Die Einbindung von Energieberatern und -beraterinnen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Denn BAFA-geförderte Fenster und Türen bringen Ihnen nicht nur eine erhebliche Kosteneinsparung ein. Die Expertise und Leistung solcher Berater führt gleichzeitig zu einem höheren Qualitätsstandard bei der Fachplanung und Baubegleitung Ihrer energetischen Maßnahmen. Außerdem – und das ist mit das Wichtigste – setzen Sie mit BAFA-geförderten Fenstern und Türen auf Klimaschutz und die Schonung unserer Umwelt.
 

Mit der BAFA-Förderung viel Geld sparen!

Sie haben sich entschieden, Ihre Fenster oder Türen energieeffizient zu sanieren? Prima! Um einen Überblick über die staatliche Bezuschussung für solche einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten und Ihnen gleichzeitig zu zeigen, wie viel Geld Sie mit der BAFA-Förderung sparen können, gibt es nachfolgend eine kurze Auflistung der wichtigsten Punkte und Voraussetzungen.

Welche unserer Produkte und Leistungen werden bezuschusst?

  • Der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren (Voraussetzung der neuen Fenster: Dreifachverglasung)
  • die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (Voraussetzung des Energieberaters: zugelassener BAFA-Berater)


Höhe der Investition und Förderung

Sie müssen mindestens 2.000 Euro (Brutto) und dürfen maximal 60.000 Euro (Brutto) pro Wohneinheit in Ihre energetische Sanierung investieren, damit Sie 15% Ihrer Ausgaben als Förderung erstattet bekommen. Einen zusätzlichen Förderbonus von 5% erhalten Sie bei der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms BEG. Hier ist vor der Sanierung ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP), erstellt von einem zertifizierten Energieberater, erforderlich. Nehmen wir als Beispiel den förderfähigen Höchstbetrag von 60.000 Euro. Hier lassen sich mit den 20% bis zu 12.000 Euro sparen. Durch die 5% ISFP-Bonus würden Sie in diesem Fall noch einmal rund 3.000 Euro erstattet bekommen. Insgesamt also eine lohnenswerte Ersparnis von 15.000 Euro!

Förderprogramm  Förderart Maßnahme   Höhe der Förderung
 BAFA BEG EM  Zuschuss  Einzelmaßnahme
energetische Sanierung
 15 %, max. 12.000 €;
5% (mit ISFP-Bonus), max. 3.000 €
= 20 % (max. 15.000 €)


Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP):

  • Jede Maßnahme, die dort aufgeführt ist, kann jeweils mit bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden
  • Technische Dokumentation der baulichen Ausgangsbedingungen
  • Fundierte Grundlage zur Beurteilung des energetischen Zustands einzelner Teilbereiche (z.B. Fenster und Türen)
  • Ist 15 Jahre gültig (Maßnahmen, die hier gelistet sind, können auch noch nach zwei, drei, vier etc. Jahren umgesetzt und gefördert werden)
  • Kosten werden bezuschusst (es besteht nur ein geringer Eigenanteil)
  • Auf Immobilie des Kunden individuell zugeschnittene Sanierungsempfehlung
  • Kunde muss nicht in Vorleistung gehen